Allgemeine Geschäftsbedingungen

A: Eigentumsvorbehalt

1. Alle Ware, die von uns geliefert wird, bleibt solange in unserem Eigentum, bis unser Kunde den Kaufpreis vollständig bezahlt hat sowie bis alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit unserem Kunden beglichen sind. Mit Annahme der Ware akzeptiert der Kunde die in diesem Eigentumsvorbehalt niedergelegten Bedingungen. Ware, an der uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung bzw. Haftung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser Kunde zu Sicherung unserer Forderungen uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe überträgt, dass unser Kunde die neue Sache für uns unentgeltlich verwahrt.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen, die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehen, tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Die Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig.

4. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der Vorbehaltsware und über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Auch der Verkäufer darf jederzeit diese Anzeige vornehmen.

5. Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn ein Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vorliegt oder uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage unseres Kunden bekannt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb unseres Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und eventuelle Forderungen aus ihrer Veräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher unseres Kunden zu nehmen, soweit dies zur Sicherung unserer Rechte dient. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur dann, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich auf eigene Kosten benachrichtigen.

6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten (Vorbehaltsware, abgetretene Forderungen) unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

B: Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Kasteel GmbH

Allen Geschäften mit unseren Kunden liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt das erste Anerkenntnis der Bedingungen in der vorstehenden Form für alle weiteren Geschäftsabschlüsse, unabhängig davon, ob bei den nachfolgenden Geschäftsabschlüssen auf diese Bedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und wenn in Angeboten, Bestellungen, Auftragsbestätigungen usw. Bezug auf sie genommen ist. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss von UN Kaufrecht.

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in den Preislisten aufgeführten Preise unterliegen einer jederzeitigen Änderung ohne vorherige Anzeige. Verbindlich ist der jeweilige Tagespreis.

2. Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Auftragbestätigung vermerkt sein sollte. Nicht um fasst sind die Schlachthofausgleichabgabe und andere Nebenabgaben. Der Käufer ist nur berechtigt, Zahlungen wegen berechtigter Gegenansprüche zurückzubehalten oder mit diesen aufzurechnen, sofern diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch für Ansprüche aus Gewährleistung. Im Übrigen besteht hinsichtlich der Zahlungen kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht. Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreisforderungen können wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils anwendbaren Basiszinssatz berechnen, selbst wenn Verzug des Käufers nicht vorliegt. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt, oder gerät er mit Zahlungen in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen – auch der noch nicht fälligen Rechnungen – zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechtes auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Kunden. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

3. Der Verkäufer ist zur Aufschiebung und/oder Aufhebung seiner hiervon betroffenen Lieferverpflichtung berechtigt bei:

  • Streik, Aussperrung;
  • sonstigen Betriebsstörungen jeder Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware, es sei denn, der Verkäufer, seine Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leistungsaufgaben übertragen sind, hätten dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht;
  • Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Sämtliche Lieferzeiten gelten stets nur annähernd. Nach fruchtlosem Ablauf gesetzter Nachfristen kann der für die Menge zurücktreten, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet ist. Dem Kunden stehen darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, nicht zu, es sei denn, es läge Vorsatz vor, oder der Verkäufer, seine Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leistungsaufgaben übertragen sind, hätten grob fahrlässig gehandelt. Schadenersatzansprüche werden in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

4. Die Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb zu der vorgesehenen Verladezeit. Stets verreist die Ware vom jeweiligen Versandort auf Gefahr des Kunden, auch wenn wir die Transportkosten zu tragen haben. Für Gewichtsverluste während des Versandes sind wir nicht haftbar. Versandvorschriften sind stets mit der Bestellung zu geben. Die Versandart und der Versandweg bleiben jedoch stets – ohne Gewähr für schnellste Beförderung – uns überlassen. Teillieferungen sind zulässig. Mehrkosten für Eil- und Expressgutsendung, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen wird, gehen zu Lasten des Kunden.

5. Mängel können nur sofort bei Empfang der Ware geltend gemacht werden. Nachträglich erhobene Einwendungen werden zurückgewiesen, wenn die Ware vom Empfänger unbeanstandet angenommen wurden ist. Eine Haftung von uns dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht. Sofern wir keine Gelegenheit erhalten, den gerügten Mangel bzw. das behauptete Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu überprüfen oder nimmt der Kunde ohne unsere Zustimmung Änderungen an der beanstandeten Ware vor, so verliert er seine Gewährleistungsansprüche.

6. Sofern an anderer Stelle in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, werden Ersatzansprüche jeder Art, insbesondere für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz vor, der Verkäufer, seine Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leistungsaufgaben übertragen sind, hätten grob fahrlässig gehandelt. Schadenersatzansprüche werden in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies ist der in unserer Rechnung hinsichtlich der fehlerhaften Ware ausgewiesene Verkaufspreis. Diese Regelung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter des Verkäufers.

7. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Kunden und für unsere Lieferverpflichtung ist Mönchengladbach. Dies gilt auch für Klagen aus Wechsel- und Scheckprozess.

8. Jede abweichende Abmachung ist ungültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wird. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird der gesamte Inhalt der Bedingungen davon nicht berührt.

C: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Wir speichern und verarbeiten Kundendaten nach den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter: www.kasteel.de/datenschutz/ Auf Anforderung können diese auch schriftlich bzw. per E-Mail zugesendet werden. Stand: Januar 2019

Kasteel GmbH
Krefelder Straße 686
41066 Mönchengladbach

Rufen Sie uns an unter:
+49 (0) 21 61 / 495 25-0
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Schreiben Sie uns eine Mail an: info@kasteel.de
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.